Jugendschutz

Die gesetzlichen Bestimmungen zum Jugendschutz gelten auf dem gesamten Konzertgelände.

Säuglingen und Kindern bis zum Alter von 6 Jahren
ist der Aufenthalt auf dem Konzertgelände nicht gestattet!


Kinder und Jugendliche im Alter von 7 bis 15 Jahren
dürfen nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten das Konzertgelände besuchen. Der Erziehungsberechtigte muss in jedem Falle unser Formular „Vereinbarung zur besonderen Obacht“ ausfüllen und unterschreiben. Der Erziehungsberechtigte garantiert damit, dass beim Verlassen des Konzertgeländes auch der jeweilige Jugendliche/das Kind mitgenommen wird. Eine Übertragung des Sorgerechts ist nicht gestattet! Für Kinder und Jugendliche von 7 bis 15 Jahren muss das Kids-Ticket erworben werden.

Nachfolgend zum Download die „Vereinbarung zur besonderen Obacht“ für Eltern, die ihre Kinder (7 – 15 Jahre) mit auf das Gelände nehmen.


Jugendliche im Alter von 16 bis 17 Jahren
dürfen das Konzertgelände nur dann besuchen, wenn von den Erziehungsberechtigten (unabhängig von den gesetzlichen  Bestimmungen bis 24.00 Uhr) einem Besuch bis 01.00 Uhr eingewilligt wurde und das „Sorgerecht-Übertragungsformular“ (Download) vollständig und korrekt ausgefüllt ist.

Regeln:
Jeder Jugendliche (zwischen 16 und 17 Jahren), der die Veranstaltung besuchen möchte, muss bereits am Einlass unser „Sorgerecht-Übertragungsformular“ (siehe unten) mit Kopien des Personalausweises des Erziehungsberechtigten abgeben, unabhängig davon ob er die Veranstaltung bis 24.00 Uhr besuchen möchte (gesetzlich) oder eine Einwilligung der Erziehungsberechtigten bis Ende der Veranstaltung (01.00 Uhr des darauffolgenden Tages) vorliegt.

Dies trifft auch zu, wenn der Jugendliche die Veranstaltung nur bis 24.00 Uhr besuchen will/darf und schon nachmittags/abends das Konzertgelände betreten möchte.


Vereinfacht:
Jeder Jugendliche (16-17 Jahren), der das Musikfestival „Schlagerkuchen“ besuchen möchte, benötigt die schriftliche Zustimmung der Erziehungsberechtigten zu einem Besuch bis 01.00 Uhr AUF UNSEREN Sorgerechtsübertragungsformularen.

Stimmen die Erziehungsberechtigten einem Besuch der Veranstaltung bis 01.00 Uhr nicht zu, so wird dem Jugendlichen der komplette Zutritt zur Veranstaltung nicht gewährt. In diesem Falle ist eine Rückerstattung des Tickets ausgeschlossen.

Das Formular muss von dem Erziehungsberechtigten ausgefüllt und unterschrieben werden. Bitte habt Verständnis, dass wir ohne gültig unterschriebenes Formular sowie das Vorzeigen der Kopien der Personalausweise der Erziehungsberechtigten und des Personalausweises des Jugendlichen KEINEN Einlass gewähren. In diesem Fall erfolgt keine Rückerstattung des Ticketpreises. Wir behalten uns vor, eine Übertragung des Sorgerechts nicht zu akzeptieren (z.B. bei Zweifel am Zustandekommen der Übertragung oder Eignung der Person, an welche das Sorgerecht übertragen wurde).

Bitte habt Verständnis für diesen Ablauf. Nur so können wir sicherstellen, dass wir dem Jugendschutzgesetz auch nach 24.00 Uhr gerecht werden.
Nachstehend zum Download die „Vereinbarung zur Sorgeberechtigung“ (Jugendliche zwischen 16 und 17 Jahren) von den Erziehungsberechtigten auf einen dritten Erwachsenen über 18 Jahren.
WICHTIG: Diesem müssen UNBEDINGT die Ausweiskopien der Erziehungsberechtigten angehängt werden und am Einlass abgegeben werden.